Architektenleistung muss nicht stets verhandelt werden

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von Holger Schröder

​Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 1 vom 15. Januar 2021, Seite 40

 

Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben. Das bestimmt Paragraf 74 der Vergabeverordnung (VgV). Alternativen sind jedoch zulässig, da sie Vorteile wie etwa Zeitersparnis
bringen.

 

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Holger Schröder

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