Der „Winterdienstvertrag”

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Von Klaus Forster

Der Facility Manager September 2013

 

Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden verursachen Reinigungs- sowie Räum- und Streuleistungen im Winter und die damit verbundenen Verkehrssicherungspflichten besonders hohe Kosten. Aufgrund der hohen praktischen und auch finanziellen Bedeutung dieser Leistungen rücken vermehrt Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragsauslegung in den Fokus.

 

Die Frage nach der rechtlichen Einordnung des Winterdienstvertrags wurde in der Vergangenheit von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Mit Urteil vom 6. Juni 2013 hat das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), eine Entscheidung zum Winterdienstvertrag getroffen.

 

 

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Klaus Forster, LL.M.

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