Oberlandesgericht Stuttgart erklärt Schiedsspruch der SHIAC in Deutschland für vollstreckbar

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​Stuttgart, 02.09.2015: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 4. August 2015 einen im Jahr 2013 erlassenen Schiedsspruch der Internationalen Wirtschafts- und Handelsschiedskommission Shanghai (SHIAC) in Deutschland anerkannt und für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Rechtsbeschwerdefrist zum Bundesgerichtshof läuft noch.
 
Der Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart folgte im vorliegenden Fall der Auslegung des Obersten Chinesischen Volksgerichtes, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der deutsche Richter ausländisches Recht so anzuwenden hat, wie der Richter des betroffenen Landes es auslegt.
 
Ein internationales Team von Rödl & Partner Stuttgart unter der Federführung von Associate Partner Katja Conradt auf deutscher Seite und des Leiters des China Desk von Rödl & Partner in Deutschland, Jiawei Wang, LL.M., auf chinesischer Seite, hat das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart für einen chinesischen Mandaten geführt und diesen umfassend beraten. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Schiedsspruch von der chinesischen Schiedsinstitution SHIAC erlassen worden war, deren Zuständigkeit sowohl innerhalb der Volksrepublik China als auch in der internationalen Schiedswelt bis vor Kurzem rege diskutiert wurde. Der vorliegende Beschluss entfaltet in erster Linie seine weichenstellende Wirkung nur in Deutschland, könnte jedoch auch für Entscheidungen anderer Jurisdiktionen herangezogen werden. 
 
Die Volksrepublik China verfügt zur alternativen Streitbelegung über zahlreiche international anerkannte Schiedsinstitutionen. Eine der bekanntesten ist die China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC). Seit es im Mai 2012 anlässlich der Einführung neuer Schiedsregeln zum offenen Konflikt und zur anschließenden Auflösung der Kooperation zwischen CIETAC, der CIETAC Shanghai Subcommission, sowie der CIETAC South China Subcommission kam, herrschte große Unsicherheit in Bezug auf die Zuständigkeit im Falle der Vereinbarung einer der vorgenannten Schiedsinstitutionen.
 
Die Umbenennung der CIETAC Shanghai Subcommission in SHIAC im April 2013 und der Erlass von neuen Schiedsregeln führten zu Unklarheit darüber, bei welcher Schiedsinstitution nach chinesischem Recht die Entscheidungskompetenz lag. Eine Bekanntmachung des Obersten Chinesischen Volksgerichtes vom 15.07.2015 sorgte schließlich für Klarheit, indem höchstrichterlich bestätigt wurde, dass die SHIAC im Falle der Vereinbarung der CIETAC Shanghai Subcommission zur Schlichtung von Streitfällen, zuständig ist, sofern die Parteivereinbarung vor der Umbenennung in SHIAC im April 2013 erfolgte.

 

Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart führten:

Rödl & Partner Stuttgart

Dr. Alexander Kutsch, Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner (Internationales Handelsrecht)
Katja Conradt, Rechtsanwältin, Abogada, Associate Partner (Federführung, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Internationales Handelsrecht)
 

China Desk

Jiawei Wang LL.M., Registered Foreign Lawyer (China), Leiter China Desk (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Internationales Handelsrecht, Chinesisches Recht)
Yijue Kuang, Registered Foreign Lawyer (China), Associate (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Internationales Handelsrecht, Chinesisches Recht)

 

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Dr. Alexander Kutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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Jiawei Wang, LL.M.

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