Haftungsausschluss Prüfungsbericht IDW PS 951 (Typ 1)

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​Im Zusammenhang mit der Prüfung bei der DECADA Consulting GmbH nach IDW PS 951 (Typ 1) haben Sie uns gebeten, Ihnen eine Kopie des oben genannten Prüfungsberichts sowie der Bescheinigung (nachfolgend „Prüfungsbericht") zukommen zu lassen. Dem kommen wir, unter der Voraussetzung, dass Sie den in diesem Schreiben genannten Bedingungen zustimmen, gerne nach.

 

Die Gewährung des Zugriffs erfolgt auf Basis folgender Bedingungen:

 

(1) Der Informationserteilung durch Rödl & Partner liegen ausschließlich die Beauftragung zur Prüfung des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen gemäß IDW PS 951 (Typ 1) zugrunde.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten im Übrigen die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" sowie die „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", die dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt sind. Ihnen ist bekannt, dass der Haftungshöchstbetrag gegenüber allen Drittempfängern gilt und gemäß § 428 BGB insgesamt allen Drittempfängern nur einmal zur Verfügung steht. § 334 BGB wird ausdrücklich nicht abbedungen.

(3) Der Informationsempfänger ist nicht Auftraggeber von Rödl & Partner. Rödl & Partner übernimmt daher gegenüber dem Informationsempfänger keinerlei Verpflichtungen. Insbesondere entsteht zwischen dem Informationsempfänger und Rödl & Partner kein Beratungs- oder Auskunftsvertrag. Die Informationen basieren ausschließlich auf den Erkenntnissen, die Rödl & Partner im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Mandanten erlangt hat. Es obliegt allein dem Informationsempfänger zu beurteilen, ob die von Rödl & Partner zur Verfügung gestellte Berichterstattung für seine Zwecke nützlich sind.

(4) Die Bescheinigung ist vertraulich zu behandeln und darf insbesondere nicht an Dritte weitergegeben, nicht ganz oder teilweise, in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Dokument, im Internet oder in anderen an die Öffentlichkeit gerichteten Medien veröffentlicht oder in Bezug genommen werden.

(5) Der Informationsempfänger stellt Rödl & Partner von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Rahmen der Abschlussprüfung oder entgegen der Verschwiegenheitsvereinbarung gemäß Ziffer 4.f) mittelbar oder unmittelbar durch die Weitergabe der Berichterstattung oder von darin enthaltenen Informationen durch den Informationsempfänger Kenntnis von diesen erhalten haben.

(6) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem materiellen Recht. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig.

 

Datenschutzvereinbarung

 

Ihnen ist bekannt, dass der Haftungshöchstbetrag gegenüber allen Drittempfängern gilt und gemäß § 428 BGB insgesamt allen Drittempfängern nur einmal zur Verfügung steht. § 334 BGB wird ausdrücklich nicht abbedungen.

 

Es findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht”) und unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg.

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