MD-Verfahren und Strukturprüfungen

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Wir sind Ihr kompetenter Partner im Vergütungsrecht der Krankenhäuser. Unsere Kanzlei hat sich auf die Beratung im Zusammenhang mit DRG und PePP spezialisiert. Wir unterstützen Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und Träger im Gesundheitswesen bei der optimalen Gestaltung ihrer Vergütungsmodelle und setzen uns für Ihre finanziellen Interessen ein.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • DRG-Beratung: Wir bieten umfassende Beratung im Zusammenhang mit Diagnosis Related Groups (DRG). Dazu gehört die Analyse, Gestaltung und Optimierung von Abrechnungsprozessen, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser angemessene Vergütungen für erbrachte Leistungen erhalten.
  • PePP-Beratung: Im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik unterstützen wir mit spezifischer Expertise bei der Implementierung und Anwendung der Pauschalierenden Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik. Unser Ziel ist es, eine gerechte und angemessene Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen sicherzustellen.
  • MD-Verfahren: Wir begleiten Sie durch das MD-Verfahren und unterstützen bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Unsere Expertise hilft dabei, mögliche Unstimmigkeiten zu klären und sich gegen unberechtigte Kürzungen zu verteidigen.
  • Strukturprüfungen: Wir bereiten Krankenhäuser auf Strukturprüfungen vor und unterstützen während des Prüfprozesses. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Strukturvorgaben erfüllt sind und somit die finanzielle Basis der Einrichtung geschützt wird.
  • Budgetrecht der Krankenhäuser: Wir beraten in allen Angelegenheiten des Budgetrechts der Krankenhäuser. Das umfasst die Ausgestaltung von Budgetverhandlungen, die Prüfung von Budgetbescheiden und die Vertretung Ihrer Interessen bei Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern.

Unser Team verfügt über eine fundierte Expertise im Gesundheitssektor und vertritt renommierte  Krankenhausgruppen insbesondere im Bereich der Krankenhausvergütung. Unsere Anwälte bringen langjährige Erfahrung in der Beratung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen mit.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Vergütungsrecht der Krankenhäuser. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihre finanziellen Belange entwickeln. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen!

Kontakt

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Heiko Scharmann, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Associate Partner

+49 231 2224 3190

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Dirk Timmermann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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+49 231 2224 3346

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Birgit Heinz

Rechtsanwältin, Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.)

Senior Associate

+49 911 9193 1686

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