Fit for LkSG

PrintMailRate-it

​​​​Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – das sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – in Kraft getreten. Seitdem stehen davon betroffene Unternehmen vor der großen Aufgabe, die Anforderungen aus dem Gesetz, darunter umfassende Handlungs-, Kontroll- und Berichtspflichten, umzusetzen und somit die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.


Auch im Gesundheitswesen und in der Sozialwirtschaft stellen sich viele Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts die Frage, ob und inwieweit die Bestimmungen des LkSG für sie anwendbar sind. Darauf bietet unser Quick Check eine schnelle und konkrete Antwort.

 

Für Anbieter, die unter das LkSG fallen, geht es darum, mit möglichst begrenztem Aufwand zu ermitteln, wie sie ihre zusätzlichen Rechtspflichten erfüllen können. Dafür stellt sich die Frage, um welche Rechtspflichten es geht und welche Bausteine zur Erfüllung dieser Pflichten aktuell ggf. schon vorhanden sind. Dadurch können die Lücken bestimmt werden, die noch zu schließen sind, um diese anschließend möglichst effizient umzusetzen.

 

Mit unserer Dienstleistung „Fit for LkSG” leiten wir Sie durch alle Rechtspflichten und unterstützen Sie punktgenau bei der Umsetzung dieser Pflichten. Dieses Ziel erreichen wir mit Ihnen durch folgende Schritte:

 

 

 

In Form einer strukturierten Anforderungsliste bitten wir Sie um die für die LkSG-Pflichten relevanten Informationen und Unterlagen Ihres Unternehmens, werten diese aus und bereiten auf dieser Basis einen gemeinsamen LkSG-Workshop vor. Ziel dieses Workshops ist die Analyse Ihrer Ist-Situation und der Abgleich dieses Status Quo mit den Anforderungen aus dem LkSG, so dass die verbleibenden Lücken schnell erkannt und konkret umrissen sind.

 

Ihr Vorteil: Sie erhalten von uns auf Basis dieser Analyse einen Fit-Gap-Bericht mit einer Aufstellung und Priorisierung Ihrer wichtigen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des LkSG. Dadurch können Sie in kurzer Zeit und unter Einsparung der knappen internen Zeitressourcen Ihre Rechtspflichten zum LkSG rechtzeitig und zuverlässig einhalten.

 

Im Weiteren stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit unserer umfassenden Erfahrung dabei zur Seite, die erkannten Handlungsbedarfe effizient umzusetzen.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf. Wir melden uns kurzfristig mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen.

Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Firma
Funktion
E-Mail *
Telefon
Mitteilung
Datenschutzerklärung *


Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Kontakt

Contact Person Picture

Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Partner

+49 911 9193 3713

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3628

Anfrage senden

Contact Person Picture

Carina Richters

Rechtsanwältin, Compliance Officer (TÜV)

Manager

+49 221 949 909 206

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu