Energiekosten optimieren im Unternehmen

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Durch eine Optimierung der Energieversorgung können Unternehmen regelmäßig ihre Energiekosten senken. Potenziale ergeben sich im Wesentlichen bei der Energiebeschaffung, der Geltendmachung energierechtlicher Privilegierungen bzw. dem Aufbau einer Eigenversorgung. Bei einer Realisierung von Neuprojekten ist ein wirtschaftlich erfolgreicher Betrieb von Erzeugungsanlagen unerlässlich. Wir beraten Sie bei der Konzeptionierung, Planung und Umsetzung Ihrer Neuprojekte sowie im laufenden Betrieb.

 

Unsere Leistungen:

  • Begleitung „Energiebeschaffungsausschreibungen: Vollstrombeschaffung, Tranchenbeschaffung, Portfoliomanagement
  • Gestaltung Netzanschluss
  • Eigenversorgung / Contracting: Machbarkeitsprüfung Photovoltaik, BHKW, Kleinwind (technisch, wirtschaftlich, rechtlich)
  • Vertragsgestaltung: Pachtvertrag, Stromliefervertrag, Direktvermarktungsvertrag
  • Prüfung Entlastungsmöglichkeiten im Energierecht (Reduzierung Energieabgaben) 
  • Begleitung Entlastungsverfahren / Geltendmachung von Privilegierungen im (v.a.) StromStG, EnergieStG, KWKG, EEG
  • Compliance Management System (Energieabgaben)

 

DRITTMENGENABGRENZUNG/ ZÄHLKONZEPTE STROM

Das Energierecht sieht strenge Vorgaben für die Abgrenzung von privilegierten Strommengen etwa bei der EEG-Umlage oder Stromsteuer vor. Die Geltend-machung von energierechtlichen Privilegierungen setzt voraus, dass diese Strommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abgegrenzt und gemeldet werden (Drittmengenabgrenzung). Erfolgt dies nicht korrekt, riskieren Sie Ihre Privilegierung(en) und damit einen erheblichen finanziellen Schaden. Zudem drohen empfindliche Sanktionen.

 

Unsere Leistungen:

  • Identifikation von Drittmengen
  • Überprüfung Zählkonzept
  • Einstufung/ Abgrenzung von Bagatellmengen 
  • Empfehlung für anderweitige Sicherstellung von Drittmengen und zeitgleichen Eigenverbräuchen (z.B. Gewillkürte Nachrangregelung, Schlechterstellung, Schätzmethoden)
  • Fortlaufende Erfassung und rechtssichere Abgrenzung von Drittmengen (SMARENDO)
  • Umsetzung bzw. Abstimmung des angepassten Messkonzepts mit dem Messstellen- und dem Anschlussnetz¬betreiber, Hauptzollamt oder BNetzA
  • Einhaltung der Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern, Hauptzollämtern bzw. BNetzA

 

ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TESTATE

Insbesondere für produzierende Unternehmen sowie für Betreiber von Erzeugungsanlagen wurden vom Gesetzgeber zahlreiche Ausnahmeregelungen in Bezug auf Steuern sowie Abgaben und Umlagen geschaffen. Allerdings sind die entsprechenden Vergünstigungen an zahlreiche Nachweis- und Berichtspflichten gebunden und auch die Antragsverfahren ändern sich von Jahr zu Jahr.
Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und IT-Berater analysieren wir nicht nur Ihre energiewirtschaftliche Situation und prüfen, welche Regelungen Ihr Unternehmen nutzen kann und welche Fristen einzuhalten sind. Wir unterstützen Sie auch den erforderlichen Nachweis durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen.

 

Unsere Leistungen:


COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM (ENERGIEABGABEN)

Bei der Reduzierung von Haftungsrisiken auf Unternehmensebene haben sich Compliance Management Systeme im Bereich der Energieabgaben etabliert. Wir begleiten Sie ganzheitlich bei der Konzeptionierung, Einführung und dem Betrieb Ihres Compliance Management Systems. Damit stellen wir sicher, dass Risiken für wesentliche Regelverstöße rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

 

Unsere Leistungen:

  • Compliance-Management (z.B. für DIN EN ISO 50001) unter Nutzung von SMARENDO
  • Aufbau einer Compliance-Struktur im Unternehmen
  • Zuweisung von Pflichten und Fristen an verantwortliche Mitarbeiter (SMARENDO)
  • Formulierung und Bereitstellung von Konformitätschecks
  • Präsentation und Erläuterung der rechtlichen Hintergründe und der Rechtsinhalte
  • Aktualisierungsdienst: Information über aktuelle Rechtsänderungen
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