Wertung nach Schulnoten ist zulässig

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Bundesgerichtshof zur transparenten und wettbewerbskonformen Auftragsvergabe

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 26 vom 30. Juni 2017, Seite 24

 

Es steht einer transparenten und wettbewerbskonformen Auftragsvergabe regelmäßig nicht entgegen, wenn der Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere  konkretisierende Angaben dazu
enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl konkret abhängen soll (BGH vom 4. April 2017 – X ZB 3/17).

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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