Vertragskündigung mit Folgen

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VK Nordbayern zum Ausschluss wegen Leistungsausfall​

von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 49 vom 8. Dezember 2017, Seite 21

 

Ein öffentlicher Auftraggeber hatte Rohbauarbeiten im offenen Verfahren europaweit vergeben. Der bezuschlagte Bauunternehmer wurde später von der Vergabestelle wegen Leistungsausfalls außerordentlich gekündigt. Daraufhin wurden die Bauarbeiten im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben, ohne aber den gekündigten Bauunternehmen zu beteiligen. Dieser rügte erfolglos seinen Ausschluss und beantragte die Nachprüfung. Die angerufene Vergabekammer Nordbayern (Beschluss vom 13. Januar 2017 - 21.VK-3194-38/16) wies den Antrag als unbegründet zurück.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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