Ein Ortstermin muss gut geplant sein

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von Holger Schröder​

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 6 vom 14.02.2020, Seite 32

 

Vergaberechtlich sind Ortstermine zulässig. In zwei Rechtsnormen wird die Besichtigung am Ort der Leistungserbringung ausdrücklich erwähnt. Bestimmungen über die Art und Weise der Durchführung eines Ortstermins finden sich hingegen nicht. Die Rechtssprechung füllt diese Lücken.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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