Vergabekammer Berlin zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen: Backup-Lose sind unzulässig

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​von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 21 vom 22.05.2020, S. 20

 

Eine Vergabestelle schrieb in 24 Losen den Betrieb, die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Heizanlagen sowie Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen als Rahmenvereinbarung europaweit aus. Die Vertragslaufzeit sollte sechs Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils weitere fünf Jahrebetragen. Für die Hauptleistung wurden zwölf Lose gebildet, die übrigen zwölf Lose wurden als sogenannte Backup-Lose bezeichnet. Der Backup-Vertragspartner sollte zur fortlaufenden Gewährleistung der Versorgungssicherheit für die zwölf Hauptlose gebunden werden.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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