Vergabe von Stellflächen ist öffentlich bekannt zu machen

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​von Holger Schröder​

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 29 vom 26.7.2019, Seite 28

 

Die ausschließliche Nutzung einer Straßenfläche durch einen Carsharinganbieter gilt als erlaubnispflichtige Sondernutzung. Denn durch die Ausweisung von Flächen für das Carsharing geht der Gemeingebrauch für alle anderen Verkehrsteilnehmer verloren.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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