Tücken der elektronischen Angebotsabgabe

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​Vergabekammer Südbayern: Bieter muss sich selbst um Updates kümmern

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 3 vom 18. Januar 2019, Seite 22
 
Eine Vergabestelle schrieb im Rahmen des Neubaus einer Mensa die Lieferung und Montage der Spül- und Fördertechnik europaweit im offenen Verfahren nach der VOB/A-EU aus. Die Angebote waren elektronisch unter einer in der
Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform einzureichen. Die elektronischen Angebote konnten von den Bietern entweder in Textform oder fortgeschritten beziehungsweise qualifiziert signiert abgegeben werden.
 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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