Soziale Nachhaltigkeit einhalten und nachweisen

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​von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 28 vom 17. Juli 2020, S. 32

 

In Zeiten der Corona-Krise mussten vor allem Laptops, PCs, Software und Lizenzen häufig schnell beschafft werden. Das sollte öffentliche Auftraggeber und die beauftragten Unternehmen jedoch nicht davon entbinden, weltweit anerkannte soziale und nachhaltige Mindeststandards einzuhalten. Auch wenn ein Gesetzentwurf jüngst ausgesetzt wurde.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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