Schadensersatz bei öffentlichen Ausschreibungen (OLG Köln, Urt. v. 23. Juli 2014 - 11 U 104/13)

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Von Holger Schröder

Vergabeblog vom 11. November 2014
 
Bei einer öffentlichen Ausschreibung entsteht mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis (BGH, Urteil v. 8. November 1984 VII ZR 51/84). Es verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber dazu, das Vergaberecht einzuhalten, wenn wie hier unstreitig auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben wurde. Dementsprechend darf ein Unternehmer auf die Beachtung der VOB/A durch den öffentlichen  Auftraggeber vertrauen. Die schuldhafte Verletzung seines Vertrauens ist grundsätzlich dazu geeignet, Schadensersatzansprüche zu begründen, die auf das sog. positive Interesse (Erfüllungsschaden) und/oder sog. negatives Interesse (Vertrauensschaden) gerichtet sein können.
 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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