Produktdaten abschreiben gefährdet Vergabe

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von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 2 vom 15. Januar 2021

 

Eine Vergabestelle hat den Einbau einer elektronischen Schließanlage öffentlich nach der VOB/A ausgeschrieben. Alleiniges Zuschlagskriterium war der Preis. In den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (LV) war unter anderem festgelegt: „Sofern der Bieter seinem Angebot
andere Fabrikate oder Systeme zugrunde legt, als im LV näher beschrieben, sind diese namentlich auf getrennten Unterlagen bei Einhaltung der Aufgliederung zu benennen. […] Wenn keine Angaben gemacht werden, ist das ausgeschriebene Fabrikat bindend.”

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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