Bei Pandemien treten im Vergaberecht viele Fragen auf – hier einige Antworten: Was es in Corona-Zeiten zu beachten gilt

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von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 24 vom 12.06.2020, S. 18

 

  1. Muss ein Unternehmen zwingend aus einem EU-Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es eine geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse nur für die Zeit bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie vorlegen kann, weil die Sozialversicherungsbeiträge danach gestundet wurden?

 

Grundsätzlich nein. In der Beschaffungspraxis wird häufig als Nachweis für das Nichtvorliegen des zwingenden Ausschlussgrunds wegen Nichtzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse gefordert.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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