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von Holger Schröder​

Bayerische Staatszeitung Nr. 48 vom 29.11.2019, Seite 22

 

Eine Vergabestelle hat Trockenbauarbeiten im offenen Verfahren europaweit nach der VOB/A-EU ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. In der Auftragsbekanntmachung wurde zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils auf die „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen” verwiesen.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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