Ohne förmliches Verfahren Aufträge vergeben

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von Holger Schröder
Staatsanzeiger Baden Württemberg Nr. 24 vom 22. Juni 2018, Seite 28

 

Liefer- oder Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragswert von 1000 Euro können ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden. Solche Direktaufträge sind gerade im Hinblick auf die Kosten, die ein förmliches Vergabeverfahren aufwerfen würde, im Verhältnis zu dem geringen Auftragswert sinnvoll.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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