Nicht-EU-Unternehmen als mögliche Bieter identifizieren

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von Holger Schröder​

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 49 vom 13.12.2019, Seite 40

 

Die EU unterstützt die Beschaffungsmöglichkeiten für europäische Unternehmen, indem sie gegenüber Drittländern für die wechselseitige Öffnung der Beschaffungsmärkte eintritt.
Vergabestellen informieren sich anhand einer EU-Leitlinie. Sie erläutert unter anderem, ob ein Bieter aus einem Drittland an einem Vergabeverfahren beteiligt werden darf.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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