Vergabekammer Bund zur Abgrenzung von Gebäudemiete zum Bestellbau – Mietverträge müssen nicht ausgeschrieben werden

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​von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 36 vom 04.09.2020, Seite 22

 


Ein öffentlicher Auftraggeber schloss einen Vertrag über die Anmietung eines noch neu zu errichtenden Gebäudes ab. In dem Gebäude sollten die bisherigen Dienststellen räumlich zusammengefasst werden und einziehen. Die geplante Nutzungsdauer betrug zehn Jahre mit drei Verlängerungsoptionen von je einem Jahr.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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