Lebenszykluskosten bei öffentlichen FM-Ausschreibungen

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Von Holger Schröder und Uwe Rotermund
Der Facility Manager September 2015
  
Die EU verfolgt im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum”. Der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. In der bis zum 18. April 2016 in deutsches Vergaberecht umzusetzenden Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe wird deshalb die Bedeutung der Lebenszykluskostenrechnung nach Art. 68 Richtlinie 2014/24/EU zur Auswahl des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses besonders hervorgehoben. Die EU stellt damit klar, dass öffentliche Auftraggeber sämtliche über den gesamten Lebenszyklus von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen anfallenden Kosten berücksichtigen können. Die Forderung kann bereits heute durch eine qualifizierte Lebenszykluskostenberechnung sehr gut erfüllt werden. 
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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