Keine Aufträge bei Steuer- und Abgabenschuld

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Expertenbeitrag: Ausschlussgründe

Von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 17 vom 03. Mai 2019, Seite 28

 

​Öffentliche Auftraggeber müssen Unternehmen zu jedem Zeitpunkt eines Vergabeverfahrens ausschließen, wenn der Unternehmer seine Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hat. Allerdings muss ein Gericht oder eine Behörde dessen Verstoß festgestellt haben. Sonst liegt die Nachweispflicht beim Auftraggeber.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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