Keine Aufhebung ohne zeitnahe Auftragswertschätzung

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Vergabekammer Niedersachsen zur ordnungsgemäßen Kostenbedarfsermittlung

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 10 vom 09. März 2018, Seite 22

 

Ein Auftraggeber hat den Neubau einer Energiezentrale zur Wärme- und Stromerzeugung in einem Hallenbad europaweit nach der VOB/A-EU ausgeschrieben. Die Schätzkosten des mit der Planung von der Vergabestelle beauftragten Planers beruhten auf verschiedenen Herstellerangeboten aus dem Vorjahr. Die im Rahmen des Vergabewettbewerbs beim Auftraggeber eingereichten Angebote lagen um 40 bis 73 Prozent über den Schätzkosten, weshalb die Vergabestelle das offene Verfahren aufhob. Das bestbietende Unternehmen rügte daraufhin unter anderem eine unrealistische und nicht ordnungsgemäße Kostenbedarfsermittlung. Mit Erfolg.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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