Wer frühzeitig informiert, kann später Tempo machen

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​von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 15 vom 17.04.2020, S. 28


Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information des Marktes über eine beabsichtigte Auftragsvergabe. Zudem ermöglicht sie die Verkürzung der Angebotsfristen im offenen, im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren. Unter bestimmten Umständen kann auch eine spätere Auftragsbekanntmachung entfallen.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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