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Saarländisches Oberlandesgericht zur sittenwidrigen de-facto-Vergabe

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 49 vom 09. Dezember 2016, Seite 24

 

Ein ohne Durchführung eines rechtlich gebotenen Vergabeverfahrens
erteilter Auftrag (de-facto-Vergabe) ist nach § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft) nichtig, wenn der Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt und er überdies mit dem Auftragnehmer kollusiv zusammenwirkt (Urteil vom 17. August 2016 – 1 U 159/14).

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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