Bieter muss kritische Aufgaben selbst übernehmen

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​von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 39 vom 2. Oktober 2020, Seite 32

 

Der öffentliche Auftraggeber kann in einem Vergabeverfahren vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen und Lieferaufträgen direkt vom Bieter selbst oder – im Fall einer Bietergemeinschaft – von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden muss.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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