Ein besonders günstiges Angebot

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BGH: Kein Zuschlag bei erheblichem Kalkulationsirrtum des Bieters

 
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 5 vom 30. Januar 2015, Seite 19
  
Ein Angebot, das wegen eines Kalkulationsirrtums des Bieters außerordentlich günstig ist, darf nicht bezuschlagt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem der Bestbieter zu einem Preis von rund 455.000 Euro angeboten, während sich das nächstgünstigste Angebot auf zirka 621.000 Euro belaufen hatte. Der Bestbieter erklärte daraufhin gegenüber der Vergabestelle, in einer Angebotsposition einen fehlerhaften Mengenansatz gewählt zu haben, und bat um Ausschluss seines Angebotes von der Wertung.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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