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Oberlandesgericht Düsseldorf zur Änderung des Beschaffungsbedarfs​

von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 41 vom 13. Oktober 2017, Seite 28

 

Bei einer Änderung des Beschaffungsbedarfs, die zu einer kalkulationserheblichen Reduzierung oder Erweiterung des ausgeschriebenen Leistungsumfanges führt, hat der öffentliche Auftraggeber, den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit zu geben, auf diese Korrektur zu reagieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2017 – Verg 43/16).

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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