Von Mängeln und Normen und dem funktionalen Mangelbegriff

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​Von Tanja Nein
Der Facility Manager Dezember 2015

Die Rechtsprechung zu Mängeln ist ebenso zahlreich wie vielseitig. Es geht um vertragliche Vereinbarungen, DIN-Normen, technische Regelwerke und am Ende immer wieder um den vom Bundesgerichtshof (BGH) geprägten funktionalen Mangelbegriff. Im Ergebnis kommt es darauf an, dass das bestellte Werk funktioniert. Dies ist im Interesse des Auftraggebers und die Richtschnur für die entscheidenden Gerichte.
  

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

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