Verkehrssicherungspflichten bei Bäumen und deren Delegation

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Von Klaus Forster

Der Facility Manager März 2014

 

Wird ein Schaden durch einen Baum verursacht, stellen sich immer wieder haftungsrechtliche Fragen: Wer haftet im Schadensfall? Wer ist für den Baum verantwortlich? Welche Verkehrssicherungspflichten hat der für den Baum Verantwortliche? Wie weit gehen seine Pflichten?

 

Für Kommunen kann eine unzureichende Pflege von Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, zu schwerwiegenden Rechtsfolgen führen, wenn beispielsweise durch herabbrechende Äste oder umstürzende Bäume Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Aber auch im privaten Bereich stellen sich immer wieder haftungsrechtliche Fragen, wenn es durch Bäume zu Schäden kommt. Die Frage, ob die Kommune oder der private Eigentümer bei einem Schaden haftet oder wegen des allgemeinen Lebensrisikos nicht herangezogen werden kann, muss im Streitfall einzelfallbezogen von dem zuständigen Gericht geprüft und entschieden werden.

 

 

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Klaus Forster, LL.M.

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