Verkehrssicherungspflicht: Keine Haftung bei Einhaltung der DIN 4150-3

PrintMailRate-it

von Klaus Forster
 
Der Facility Manager April 2010

 

Technische Normen (DIN-Normen, VDE- und VDI-Richtlinien u. a.) spielen sowohl für die FM-Dienstleister als auch für Betreiber von Anlagen, Bauunternehmer und nicht zuletzt für Juristen immer wieder eine entscheidende Rolle. So entfaltet im Zivilprozess die Einhaltung einer DIN-Norm eine widerlegbare Vermutung, dass ein Werk den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 27. November 2009, 14 U 91/09) beleuchtet nun unter anderem den interessanten rechtlichen Aspekt, wie sich die Einhaltung einer DIN-Norm auf den Maßstab von Verkehrssicherungspflichten auswirkt. 
 

Bestellen »

Kontakt

Contact Person Picture

Klaus Forster, LL.M.

Rechtsanwalt, Verbandsjurist

Associate Partner

+49 911 9193 3611

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu