Umlage von Betriebs- und Nebenkosten

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Gewerberaummietrecht

 

Von Jörg Schielein

Der Facility Manager November 2011

 

Aktuelle Vertragsverhandlungen zeigen, dass die Sensibilität aller Beteiligten für eine sachgerechte Umlage von Betriebs- und Nebenkosten steigt. Im Gewerberaummietrecht sind die gesetzlichen Möglichkeiten einer individuell ausgehandelten Aufgabe- und umlagefähigen Kostenverteilung umfassender. Mit der oft gewählten Anlehnung an die Regelungen zum Wohnraummietrecht wird dieser Spielraum nicht genutzt und vielfach sogar systematisch die Basis für Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten gelegt.

 

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