Haftung und Delegation von Betreiberpflichten

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Von Klaus Forster
  
Der Facility Manager Januar / Februar 2012
 
Rechtsanwalt Klaus Forster, Rödl & Partner, Nürnberg, hat sich für die März-Ausgabe von „Der Facility Manager” mit dem Thema Haftung und Delegation von Betreiberpflichten bei Aufzugsanlagen sowie aktueller Rechtsprechung hierzu auseinandergesetzt. Jeder zweite Aufzug in Deutschland weist Mängel auf, jeder zehnte stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Das ist das Ergebnis des kürzlich erschienenen Anlagen-Sicherheits-Reports 2011 den der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) gemeinsam mit den Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) erstellt hat. Der Report erfasst, klassifiziert und bewertet Mängel an Aufzugsanlagen, die sich aus der laufenden Nutzung und dem Betrieb ergeben. Für den Report sind 469.421 Anlagen unter die Lupe genommen worden. Das Ergebnis: „Ohne Mängel” waren in 2010 nur 48,69 Prozent (2009 waren es 55,38 Prozent), „geringfügige Mängel” verzeichneten die Aufzugsprüfer bei 40,21 Prozent der Anlagen (2009: 39,88 Prozent), 10,86 Prozent wiesen „sicherheitserhebliche Mängel” (2009: 4,46 Prozent) und 0,24 Prozent sogar „gefährliche Mängel” (2009: 0,28 Prozent) auf. Besonders unerfreulich daran ist, dass die Mängel im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen haben. Viele Betreiber sind sich nach wie vor über die großen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Aufzugsunfällen im Unklaren. Seit dem 1. Januar 2012 stellt die überarbeitete Euronorm 81-1 auch noch erhöhte Sicherheitsanforderungen an Aufzugskabinen. 
  
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Klaus Forster, LL.M.

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