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Von Tanja Nein
Der Facility Manager November 2014
Technische oder rechtliche Probleme bei der Abwicklung von Bauvorhaben werden häufig in Baubesprechungen gelöst und die entsprechenden Vereinbarungen in Protokollen festgehalten. Im entschiedenen Fall sagte der Geschäftsführer des Auftragnehmers bei einer Baubesprechung zu, fehlende Montagepläne zu einem bestimmten Datum zu liefern. So war es im Protokoll vermerkt, das dem Geschäftsführer nach der Besprechung zugesandt worden war. Der Auftragnehmer hat das Protokoll nicht unterschrieben, sich aber auch sonst nicht beim Auftraggeber gemeldet. Im Prozess erklärte er zudem, den Termin schon deshalb nicht zugesagt zu haben, weil er auf Zuarbeit eines Nachunternehmers angewiesen sei. Er habe eine verbindliche Zusage daher gar nicht abgeben können.
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Dr. Julia Müller
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht
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