Rödl & Partner berät die Justizvollzugsanstalten in Bayern in den Bereichen IT und SAP-Anwendungen

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​München​, 16.9.2024: Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hat Rödl & Partner im Bereich der IT-Beratung für SAP eine Mandatsverlängerung bis zum Jahr 2028 vom Strafvollzug des Freistaates Bayern erhalten. 

Seit 2018 unterstützt Rödl & Partner den Auftraggeber, die Service- und Koordinierungsstelle für das vollzugliche Arbeitswesen, beratend bei der Implementierung und Anpassung des SAP S/4HANA-Systems. Dieses System wird zur Erfüllung der Verpflichtungen durch die Neuregelung des § 2b UStG und zur Abbildung der logistischen Prozesse verwendet.

In der ersten Phase, der Implementierungs- und Ausgestaltungsphase des ERP-Systems SAP S/4HANA, war Rödl & Partner bereits für die Justizvollzugsanstalten (JVA) in Bayern beratend tätig. Die Aufgaben umfassten die Grundlagenermittlung, Vorbereitung und Begleitung der Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe, Implementierungsberatung und -begleitung sowie die Finalisierung und Abnahme des Systems. Zudem übernahm Rödl & Partner die laufende System- und Anwendungsbetreuung sowie die Anwendungsentwicklung.

In der nun gewonnenen zweiten Phase stellt Rödl & Partner den Betrieb des ERP-Systems SAP S/4HANA sicher und bereitet den Start von § 2b UStG vor. Die erfolgreiche Partnerschaft geht nun in die Verlängerung und ist bis ins Jahr 2028 fixiert. Die Gesamtprojektleitung liegt bei Jens Hinkelmann. 

Steuerliche Neuerung 2025/2027: § 2b UStG erzwingt Neuausrichtung der öffentlichen Verwaltung​

Mit dem Jahressteuergesetz 2015 wurde der § 2b UStG eingeführt, der juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) von der Unternehmereigenschaft ausnimmt, soweit sie Leistungen im Rahmen der öffentlichen Gewalt erbringen, die nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen. Sind die Voraussetzungen des § 2b UStG nicht erfüllt, unterliegen die jPdöR mit ihren Leistungen den Regelungen des UStG und sind somit teilweise umsatzsteuerpflichtig. Die Neuregelung des § 2b UStG soll nach einem langen Übergangszeitraum nun zum 1.1.2025 Anwendung finden, wobei eine weitere mögliche Verlängerung des Optionszeitraums im Jahressteuergesetz 2024 vorgesehen ist. Der bayerische Justizvollzug hat diese Herausforderung durch die Einführung eines SAP S/4HANA Systems erfolgreich bewältigt.

Über die Justizvollzugsanstalten Bayern

Die insgesamt 36 Justizvollzugsanstalten in Bayern sind Einrichtungen des Strafvollzugs, in denen Strafgefangene ihre Freiheitsstrafen verbüßen. Großer Wert wird auf die Resozialisierung und Rehabilitation gelegt, unter anderem durch Bildungs- und Arbeitsangebote innerhalb der Einrichtungen. Die bayerischen Justizvollzugsanstalten arbeiten eng mit verschiedenen Behörden und Organisationen zusammen, um eine effektive Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft und die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Berater Justizvollzugsanstalten Bayern

Rödl & Partner

IT-Consulting
Jens Hinkelmann, Leiter IT-Beratung, Partner, Nürnberg
Klaus Jager, Head of SAP Finance, Manager, Nürnberg
Matthias Jattke, Head of Data Platforms & Technology, Associate Partner, Nürnberg
Michael Peters, Integrationsmanager, Partner, Offenbach
Volker Rinsche, Head of SAP Controlling, Associate Partner, Offenbach 
Marcel Schuchardt, Senior IT Consultant, Offenbach 
Bärbel Zeeh, Head of SAP Application Management & SAP Logistics, Partner, Selb
Klaus Lehnen, Leiter Competence Center SAP Technology, Associate Partner, Mettlach

Kontakt

Contact Person Picture

Jens Hinkelmann

Leiter Geschäftsfeld Unternehmens- und IT-Beratung

Partner

+49 911 1807 8710

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