Update zum BREXIT | Außenwirtschaft und Zoll

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​Im Dezember 2018 galt das Austrittsabkommen mit der EU für ausverhandelt und ein harter (ungeordneter) BREXIT für unwahr­scheinlich. Doch der 29. März 2019 rückt immer näher, und die Wahrscheinlichkeit, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsabkommen (hart) verlassen wird, nimmt täglich zu. Viel Zeit ist nicht mehr: Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit möglichen Folgen befassen. Signifikant betrifft dies den zoll- und export­kontrollrechtlichen Bereich.

 

Rödl & Partner hat für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengestellt.

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Hans-Peter Raible

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Chartered Accountant (UK)

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