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Im Dezember 2018 galt das Austrittsabkommen mit der EU für ausverhandelt und ein harter (ungeordneter) BREXIT für unwahrscheinlich. Doch der 29. März 2019 rückt immer näher, und die Wahrscheinlichkeit, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsabkommen (hart) verlassen wird, nimmt täglich zu. Viel Zeit ist nicht mehr: Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit möglichen Folgen befassen. Signifikant betrifft dies den zoll- und exportkontrollrechtlichen Bereich.
Rödl & Partner hat für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengestellt.
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Hans-Peter Raible
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Chartered Accountant (UK)
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