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Wie bewerten Sie die Seite: [Städtische Zuschüsse an eine Gesellschaft, die ein Schwimmbad betreibt, können als Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung eingestuft werden, Anmerkung zu Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 15.09.2016, 4-k-50236 /13]


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