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Wie bewerten Sie die Seite: [Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Vermietungsobjekts (BFH, Urteil vom 6. Dezember 2017 – Az. IX R 4/17)]


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