Arbeitsrechtsfrühstück

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​Reform der Entgelttransparenz: Zusätzliche Pflichten und Sanktionen! Was müssen Unternehmen nun beachten?

Seminarart Präsenzveranstaltung
Datum 8.4.2025
Ort Köln
Veranstalter

​Rödl & Partner

Veranstaltungsort Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
Dauer (Tage) 0,5
Beginn - Ende 09:30-12:00
Programm

​Seit 2017 regelt das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland Benachteiligung und Gleichstellung beim Entgelt und gewährt Beschäftigten Auskunftsansprüche. Mit der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, die 2023 in Kraft trat, wurden die Pflichten der Arbeitgeber deutlich verschärft. Diese betreffen nicht nur bestehende Arbeitsverhältnisse, sondern auch das Einstellungsverfahren. Bei Verstößen drohen Sanktionen, Schadensersatzansprüche und Beweislastregelungen zugunsten der Beschäftigten.


Die Richtlinie muss bis Sommer 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Pflichten befassen, um entsprechend vorbereitet zu sein.

Wir laden Sie herzlich ein, beim Arbeitsrechtsfrühstück mit uns die Anforderungen der EU-Richtlinie zu erörtern und die kommenden Aufgaben zu besprechen.

Alle Einzelheiten haben wir für Sie in unserem Veranstaltungsflyer​ zusammengestellt.​

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!



Referenten Corinna Hielscher, Rödl & Partner Köln
Marco Heimbach, Rödl & Partner Köln
Organisation PMC-Kommunikation/Marketing
seminare@roedl.com
Kosten kostenfrei

Kontakt

Contact Person Picture

Claudia Winter

Event Managerin PMC

+49 911 9193 1751

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