Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energien Belarus

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Einspeisevergütung

Status Quo

Das in Belarus geltende Fördersystem für Erneuerbare Energien basiert auf einem staatlich garantierten  Einspeisetarif, der über dem regulären Markttarif für Strom, innerhalb der ersten 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlagen, liegt. Seine Höhe ergibt sich aus einem anzuwendenden Koeffizienten, der mit dem behördlich ermittelten und festgelegten Markttarif multipliziert wird. Welcher Koeffizient Anwendung findet, hängt u.a. von der Erzeugungsart  ab. Die Strommenge, die zum erhöhten Tarif eingespeist werden kann, wird durch eine Quotenregelung gedeckelt. Der Bau neuer Anlagen ist lediglich im Rahmen ausgeschriebener Quoten oder für den Eigenverbrauch zulässig.
 
Die Quoten werden nicht für die einzuspeisende Energiemenge, sondern die elektrische Leistung der geplanten EE-Anlagen erteilt. Im Zuge der Quotenausschreibung geben die Ausschreibungsteilnehmer die Gesamtleistung ihrer geplanten Energieanlagen an. Eine Errichtung von Energieanlagen mit einer höheren Leistung, als der im Rahmen der gewährten Quote genehmigten, ist nicht zulässig.

 

Der Staat kauft den gesamten erzeugten Strom dieser Anlagen auf und vergütet diese entsprechend dem anwendbaren erhöhten Tarif. Diese erhöhte Einspeisevergütung ist über 10 Betriebsjahre garantiert. Sie berechnet sich aus einem anzuwendenden Koeffizienten multipliziert mit dem Markttarif. Der Koeffizient variiert in Abhängigkeit von der Energiequelle aktuell zwischen 1,01 bis 1,3. Er bietet auf diese Weise 1,01-fach bis 1,3-fach höhere Erlöse im Vergleich zum eigentlichen Markttarif.

 

Herausforderungen

Da die geförderten Quoten recht niedrig sind (z.B. für 2020 nur 19,8 MW Wind und 0 MW Solar für ganz Belarus), empfiehlt es sich auch nach Alternativen für den Einsatz von EE-Anlagen zu suchen.

 

Ausblick

Die staatliche sektorenübergreifende Kommission für die Zuteilung von Quoten für Erneuerbare Energien hat kürzlich neue Quoten für EE-Anlagen veröffentlicht, die im Zeitraum 2020-2022 gebaut werden sollen. Dies ist ein starkes Signal, dass in Belarus die Förderung in Form von festen Einspeisevergütungen fortgesetzt wird. Gleichwohl neigen die stimulierenden Koeffizienten und die für erneuerbare Energiequellen ausgeschriebenen Quoten trotz des allgemeinen Wachstums der grünen Energieerzeugung zu einer schrittweisen Verringerung. Dies kann auf die geplante Inbetriebnahme des belarussischen Kernkraftwerks (mit 2388 MW in 2 Blöcken) zurückzuführen sein, die in den Jahren 2019/2020 erwartet wird. Die geplante Kapazität des genannten Kraftwerks deckt mehr als wahrscheinlich den überwiegenden Teil des Energieverbrauchs in Belarus. So verliert der Erwerb des grünen Stroms durch den Staat ständig ihre wirtschaftliche Zweckmäßigkeit.

Eigenversorgung

Status Quo

Die Errichtung von EE-Anlagen außerhalb der beschriebenen Quotenregulierung wird juristischen Personen ermöglicht, die die Energie aus erneuerbaren Energieträgern für den Eigenverbrauch erzeugen. Für den Eigenverbrauch zu verwendende EE-Anlagen können ohne wesentliche Einschränkungen errichtet werden.
 
Überdies besteht für diese Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfs eine Einspeisegarantie für die Überschussproduktion. Diese überschüssige Energie wird vom Energieversorger allerdings zum Markttarif, multipliziert mit einem sogenannten reduzierenden Koeffizienten (x < 1), abgenommen. Der reduzierende Koeffizient für Stromerzeugungsanlagen, die seit dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, beträgt aktuell 0,1.

 

Herausforderungen

Obwohl die Abnahmegarantie für überschüssige Energie einen erheblichen Vorteil darstellt, liegen die dafür gezahlten Preise weit unter dem Marktpreis. Der derzeit geltende Koeffizient von 0,1 würde einen Erlös von nur 10 % des Marktpreises für den Erzeuger bedeuten.

 

Ausblick

Mehr als die Hälfte der Erneuerbaren Energien in Belarus wird heute bereits für den Eigenverbrauch produziert. Es steht in Aussicht, dass die Bedeutung des Eigenverbrauchs in der Zukunft noch zunehmen wird. Neben sektorspezifischen Garantien können Investoren beim Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen zusätzlich vom Investitionsrecht vorgesehene Vergünstigungen erhalten. So können Investoren beispielsweise bei der Einfuhr von Erneuerbare-Energien-Anlagen oder entsprechenden Zubehörteilen aus dem Ausland von der Umsatzsteuer befreit werden. Ebenfalls kann bei Grundstücken, auf denen sich solche Anlagen befinden, die Grundsteuer entfallen. Derartige Anreize können z.T. auch für Anlagen genutzt werden, die für den Eigenverbrauch produzieren sollen.

PPA

Status Quo

PPAs spielen in Belarus eine ziemlich wichtige Rolle. Nach den geltenden Gesetzen werden die Vereinbarungen zwischen den Netzeigentümern und dem staatlichen Energieunternehmen „Belenergo” (seinen Tochtergesellschaften) geschlossen.

 

Die allgemeinen Informationen über die PPAs sind auf der Internetseite von Belenergo unter http://www.energo.by/ öffentlich zugänglich. Dennoch sind keine genauen Bedingungen von PPAs sowie die daran beteiligten Parteien offenlegungspflichtig.

 

Da Belarus zu den Ländern gehört, die über keine erheblichen eigenen Brennstoff- und Energieressourcen verfügen, legt der Staat großen Wert auf Fragen der Energiesicherheit. So zeigen die Zahlen das Gesamtwachstum der Kapazität von Anlagen, deren Energie von Belenergo im Rahmen der PPAs bezogen werden soll.

 

Es ist zu beachten, dass die PPA wie folgt unterteilt sind:

  • Allgemeine PPA;
  • PPA für Erneuerbare Energien.

 

Das Allgemeine PPA ist der Rahmenvertrag, der die Energieversorgung der Endverbraucher von Stromerzeugern vorsieht und im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weit verbreitet ist. Normalerweise ist es der staatliche Energieversorger, der als Energielieferant fungiert.

 

Die PPAs für Erneuerbare Energien werden zwischen dem Eigentümer der Anlage und Belenergo (seinen Tochtergesellschaften) abgeschlossen.

 

Das staatliche Energieunternehmen „Belenergo” ist daher verpflichtet, die gesamte tatsächlich von der jeweiligen am Netz angeschlossenen Anlage produzierte Energie zu dem mit dem oben genannten Koeffizienten angepassten Preis zu kaufen.

 

Herausforderungen

Pachtmodell

In Belarus gibt es praktisch keine Möglichkeit, Energie außerhalb des öffentlichen Netzes ohne Beteiligung des Netzbetreibers „Belenergo” zu vermarkten. Grundsätzlich darf dem Endverbraucher nur über das öffentliche Netz unter Beteiligung des staatlichen Stromversorgers Energie zugeführt werden.

 

Auch die sich aus den Regelungen zum Eigenverbrauch ergebende theoretische Möglichkeit, dass eine zum Eigenverbrauch realisierte Anlage einem Dritten gehört, der diese dem Eigenverbraucher dann zum Beispiel verpachtet, ist praktisch nicht umzusetzen. Zwar enthalten die geltenden Gesetze bisher keine Regelungen hinsichtlich der Frage, ob sich die Anlage zwingend im Eigentum des Energieverbrauchers befinden muss, jedoch müssen die Dokumente bei Projektierung, Bau und Inbetriebnahme einer Energieanlage den Zweck des Vorhabens enthalten: zum Eigenenergieverbrauch durch den Eigentümer. Das heißt, dass die zu errichtende Energieanlage an den Eigentümer als Verbraucher angeschlossen werden muss. Für den Anschluss eines anderen Verbrauchers (z.B. des Pächters der Anlage) müsste hierfür die Genehmigung des staatlichen Energieversorgers eingeholt werden. Hierzu gibt es noch keine Präzedenzen und wir halten die Erteilung einer solchen Genehmigung im Augenblick noch für nicht realisierbar.

Direktvermarktung

Status Quo

In Belarus gibt es praktisch keine Möglichkeit der direkten Vermarktung Erneuerbarer Energien. In der Regel darf der Strom an den Endverbraucher nur über das öffentliche Netz unter Beteiligung des staatlichen Energieunternehmens „Belenergo” geliefert werden.

 

Die Eigentümer von Anlagen können die gewonnene Energie wie folgt entsorgen:

  • Die gewonnene Energie für die Eigenversorgung zu nutzen. Es ist auch erlaubt, die Anlage an das öffentliche Netz anzuschließen und dann die Energie innerhalb der Niederlassungen oder Elektroinstallationen des Eigentümers der Anlage zu übertragen.
  • Die gewonnene Energie an das staatliche Energieunternehmen „Belenergo” zu liefern.

 

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Tobias Kohler

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