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Alternative Investmentfonds, auch solche die sich lediglich an professionelle und semi-professionelle Investoren richten (Spezial-AIF), benötigen nach den Vorgaben des KAGB eine Verwahrstelle. Rödl & Partner hat sich sehr früh nach Veröffentlichung der AIFM-Richtlinie dazu entschieden, eine Verwahrstellengesellschaft zu gründen und diese Dienstleistung zur Vervollständigung des Serviceangebotes im Bereich Beteiligungen (AIF) anzubieten.
Dr. Ralf Ellerbrok
Rechtsanwalt
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Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Kehrwieder 920457 Hamburg