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​Vergabekammer Nordbayern zum Angebotsausschluss wegen fehlender Unterschrift

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 19 vom 11. Mai 2018, Seite 22
 
Eine Vergabestelle schrieb Lüftungstechnikleistungen im offenen Verfahren nach der VOB/A-EU europaweit aus. In den Vergabeunterlagen war vom öffentlichen Auftraggeber unter anderem bestimmt, dass die Bieter neben dem Angebot gemäß Formblatt 213.H auch das Leistungsverzeichnis (LV) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben hatten. Auf Seite 3 des LV mussten die Bieter mit Stempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zudem bestätigen, dass sie durch ihre Unterschrift die Ausschreibung als Vertragsgrundlage rechtsverbindlich anerkennen.
 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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