Rechtsfolgen bei fehlenden Unterlagen

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Von Tanja Nein

Der Facility Manager März 2013

 

Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil der Werkleistung, ihr Fehlen beeinträchtigt nicht nur den Auftraggeber beim Betrieb der errichteten Bauwerke und Anlagen. Es kann auch gravierende Folgen für den Errichter haben.

 

Stellt sich bei der Abnahme eines Gebäudes oder einer technischen Anlange heraus, dass eine Dokumentation nicht oder nur unvollständig oder für den Auftraggeber unbrauchbar erstellt wurde, kann das Problem nur noch rückwirkend behandelt werden. Der Auftraggeber sucht nach Antworten auf die Frage, ob der Auftragnehmer die Unterlagen erstellen muss, und was er tun kann, wenn dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

 

 

 

 

 

 

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