Der weite Begriff der Kundenanlage in § 3 Nr. 24 a EnWG: Garant oder Hemmnis eines wirksamen Wettbewerbs?

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von RA Joachim Held und Adrian Mannsdörfer

 

Der Streit um – unjuristisch gesprochen – „kleine Netze” ist so alt wie das Energieregulierungsrecht: Der Begriff der Kundenanlage als Gegenbegriff zum Netz für die allgemeine Versorgung ist eine seit Anbeginn der Stromversorgung vor allem aus technischen Gründen erforderliche Begrifflichkeit, die mit § 12 AVBEltV bereits eine frühe gesetzliche Regelung erfahren hat. Auch die sog. „Industrie- oder Betriebsnetze” bestehen als Ausnahme der industriellen Kraftwirtschaft im Monopolmarkt seit Anbeginn der Versorgung.
 

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Joachim Held

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