Rödl & Partner berät Stadt Frankfurt bei Handreichung für energetische Sanierungen

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Nürnberg, 22.2.2021: Rödl & Partner hat die Stadt Frankfurt am Main bei der Erstellung einer Handreichung zur Modernisierungsumlage beraten. Intention des Gesetzgebers und der Kommune ist es, Immobilienbesitzer zu ermutigen, energetische Modernisierungen anzugehen und ihre Investitionsbereitschaft zu fördern. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind komplex, denn das gesamte Recht der Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde modifiziert und mit dem Recht der Mieterhöhung nach Modernisierung harmonisiert.

 

Ziel der Handreichung des Frankfurter Energie-Referates ist es daher, den Immobilienbesitzern einen Überblick zu geben und energetische Modernisierungen zu erleichtern. Ein Immobilienrechtsteam von Rödl & Partner um Associate Partner Andreas Griebel erhielt den Zuschlag für die Erstellung des Leitfadens, der mithilfe einer strukturierten Darstellung allen Beteiligten Orientierung geben soll.

 

„Der Ansatz von Frankfurt ist angesichts der schwierigen Materie begrüßenswert", kommentiert Andreas Griebel. „Denn unverändert ist der Bereich der energetischen Sanierung stark vom Spannungsverhältnis zwischen Vermietern und Mietern geprägt. Das gilt gerade dann, wenn es um die Verteilung der entstehenden Kosten geht", so Griebel weiter.

  

Die Handreichung besteht aus drei Abschnitten. Im ersten Teil werden die sieben Modernisierungsarten anhand von Beispielen beleuchtet und die Möglichkeiten der Kostenumlage auf den Mieter beschrieben. Der zweite Teil betrifft die Modernisierungsankündigung mit ihren Rahmenbedingungen und eine Erläuterung der Rechte sowie der Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Mieters. Zum Abschluss wird durch drei Fallbeispiele veranschaulicht, wie Modernisierungsvorhaben bzw. -verfahren in der Realität erfolgreich umgesetzt werden können.

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

+49 911 9193 3579

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