Rödl & Partner berät Stadt Leipzig erfolgreich bei der Vergabe der Gaskonzession / Wichtiges Urteil für Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen erstritten

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​​​​Leipzig/Köln/Nürnberg, 24.06.2015: Der Weg für die Kommunalisierung der Gasversorgung in der Stadt Leipzig ist frei. In einem für die Vergabe von Konzessionen im Gas- und Strommarkt wichtigen Verfahren hat sich die Stadt – vertreten durch Rödl & Partner – vor dem Landgericht Leipzig erfolgreich gegen die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH durchgesetzt.
 
 
Rödl & Partner hatte die Stadt Leipzig bereits seit 2012 bei der Vergabe der Gaskonzession in ehemaligen Ortsteilen begleitet. Nach Festlegung der Auswahlkriterien sowie Durchführung von Bietergesprächen wurden Ende des vergangenen Jahres von mehreren Bietern verbindliche Angebote zum Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages abgegeben. Nach Auswertung der Angebote erarbeitete Rödl & Partner eine Beschlussempfehlung zur Konzessionierung der Stadtwerke Leipzig GmbH, welcher der Rat der Stadt Leipzig folgte. Die Gesetzmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses wurde nach Prüfung der wesentlichen Verfahrensdokumente durch die Landesdirektion Sachsen bestätigt.
 
 
Die Auswahlentscheidung wurde von der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH als unterlegenem Wettbewerber dennoch gerichtlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Leipzig angegriffen (LG Leipzig, Az. 05 O 1339/15). Die beantragte Untersagungsverfügung wurde nach mündlicher Verhandlung allerdings nicht erlassen. Das Gericht schloss sich vielmehr in seiner Argumentation vollumfänglich den Ausführungen der Stadt an und stellte keine Verfahrensfehler fest. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
 
 
Den Ausführungen des Gerichts im Rahmen der mündlichen Verhandlung war zu entnehmen, dass die Anwendung einer relativen, also auf den Bieterkreis bezogenen, Bewertungssystematik zulässig ist. Mit dem Antrag auf Unterlassung der Vertragsunterzeichnung war außerdem ein Antrag auf Akteneinsicht verbunden. Das Gericht sah hierbei grundsätzlich die Möglichkeit eines Rechts auf Akteneinsicht, hat dies aber im vorliegenden Fall verneint, da überwiegende schutzwürdige Interessen der Stadt Leipzig entgegenstanden.
 
 
„Das Verfahren ist von großer Bedeutung für die Praxis der Konzessionsvergaben”, erklären die Rechtsanwälte Patrick Embacher und Henning Fischer von Rödl & Partner in Köln, die die Stadt vor Gericht vertreten haben. “Die beiden vom Landgericht Leipzig entschiedenen Fragen zur Bewertungssystematik und Akteneinsicht werden regelmäßig in Vergabeverfahren kontrovers diskutiert. Es kommt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber. Mit der Entscheidung des Landgerichts Leipzig wird die Rechtsposition von Kommunen in Konzessionsverfahren deutlich gestärkt.”
 
 
Im Zuge der umfangreichen bundesweiten Beratung bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen wird Rödl & Partner vielfach mit der gerichtlichen Vertretung in Verfahren zur Überprüfung von Auswahlentscheidungen in einstweiligen Verfügungs- sowie Hauptsacheverfahren durch Kommunen und Energieversorgungsunternehmen betraut. Rödl & Partner unterstreicht mit dem Verfahren der Stadt Leipzig erneut seine führende Position im Bereich der energierechtlichen Begleitung und prozessrechtlichen Vertretung von Städten und Gemeinden bei Konzessionsvergaben.
 
 

Berater / Rechtliche Vertreter Stadt Leipzig:

 
Rödl & Partner Köln:
 
Patrick Embacher, Rechtsanwalt, Senior Associate (Federführung, Energierecht, Prozessvertretung)
 
Henning Fischer, Rechtsanwalt, Partner (Energierecht, Prozessvertretung)

Rödl & Partner Nürnberg:
 
Dr. Thomas Wolf, LL.M., Rechtsanwalt, Associate Partner (Energierecht, Kartellrecht)
 
Christian Marthol, Rechtsanwalt, Partner (Energierecht)
 
Andreas Lange, Rechtsanwalt, Senior Associate (Energierecht)
 
 

Berater MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH

Raue LLP, Berlin

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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+49 911 9193 3573

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