Veranstaltungsbericht Anreizregulierung

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Am 14.06.2021 fand das zweite Webinar des Netzwerks Regulierte Netze in 2021 statt. Ein breites Spektrum aktueller regulatorischer Themen war Gegenstand des Webinars.


Christoph Beer hat die aktuellen Einschätzungen von Rödl & Partner zu den Eigenkapitalzinssätzen für die 4. Regulierungsperiode vorgestellt. Mit einem Absinken des EK I-Zinssatzes von 6,91 Prozent auf ca. 4,8 Prozent muss gerechnet werden. RA Dr. Thomas Wolf stellte anschließend die Möglichkeiten vor, wie gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegangen werden kann. Im ersten Schritt besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme zu erarbeiten. Im zweiten Schritt muss Beschwerde gegen die Festlegung eingereicht werden. Wie bei der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode wird Rödl & Partner wieder die Beteiligung an einer gemeinsamen Stellungnahme sowie eine Prozesskostengemeinschaft anbieten. Wenn das Gutachten zur Eigenkapitalverzinsung für die 4. Regulierungsbehörde vorliegt, wird Rödl & Partner kurzfristig ein Webinar organisieren, um mit Ihnen über unsere Einschätzung zu den Ergebnissen zu diskutieren.


Die Befragung der Teilnehmer, ob diese die finanziellen Auswirkungen einer Absenkung der EK-Zinssätze in der 4. Regulierungsperiode bereits analysiert haben, ergab folgendes Ergebnis: 53 Prozent haben diese bereits analysiert, 47 Prozent noch nicht.


Haben Sie die finanziellen Auswirkungen der zu erwartenden Absenkung der kalk. EK-Verzinsung in der 4. RP bereits analysiert?

 

Grafik EK Verzinsung

 

42 Prozent der Teilnehmer planen sich am Konsultationsverfahren zu beteiligen. Ebenfalls 42 Prozent der Teilnehmer beabsichtigen, sich an einer gerichtlichen Überprüfung zu beteiligen.


Planen Sie sich am Kosultationsverfahren vor der endgültigen Festlegung der EK-Zinssätze für die 4. RP aktiv zu beteiligen?

 

 

Grafik Festlegung EK-Zinsen 

Beabsichtigen Sie sich an einer gerichtlichen Überprüfung zur Festlegung der EK-Zinssätze für die 4. RP aktiv zu beteiligen?

 

Grafik Überprüfung EK-Zinssätze 

Zu den Knackpunkten bei der aktuellen Kostenprüfung Gas hob Jürgen Dobler die Veränderungen zur letzten Kostenprüfung hervor. 47 Prozent der Teilnehmer gehen davon aus, die Regulierungsbehörden vergleichbar zur bisherigen Praxis prüfen werden, 53 Prozent erwarten eine Verschärfung der Prüfungsansätze.


Wie prüfen Sie die Regulierungsbehörden im Rahmen der Kostenprüfung?

 

Grafik Regulierungsbehörden 

Außerdem sind durch die Festlegungen gem. § 6b Abs. 6 EnWG eine Reihe von detaillierteren Angaben zu machen, z.B. Saldierungen oder Dienstleisterkosten. Ebenfalls thematisiert wurde das betriebsnotwendige Umlaufvermögen, das zugehörige VKU-Gutachten und die Möglichkeiten und Grenzen, durch Vorlage einer Cash-Flow-Rechnung Kürzungen des Umlaufvermögens zu vermeiden. Zusätzlich gab Jürgen Dobler noch Hinweise, was für die Antragstellungen zum Kapitalkostenaufschlag und das Regulierungskonto zum 30.6. zu beachten ist.


Die Umfrage bei den Teilnehmern, ob diesen das VKU-Gutachten zum betriebsnotwendigen Umlaufvermögen bei der Kostenprüfung weiterhilft, wurde von 56 Prozent mit Ja und von 44 Prozent mit Nein beantwortet.


Kann das VKU-Gutachten bei der Kostenprüfung weiterhelfen?

 

 Grafik VKU-Gutachten


Dr. Thomas Wolf erläuterte den Stand der EnWG, ARegV und MsbG-Novellen. Die EnWG-Novelle mit dem Ziel, eine getrennte Regulierung von Wasserstoffnetzen als Opt-in-Lösung zu implementieren, wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Von der großen Koalition wurde in der Zwischenzeit beschlossen, dass nach dem Ausräumen europarechtlicher Hindernisse eine gemeinsame Regulierung von Wasserstoff und Erdgas mittelfristig möglich sein soll. Ob die anvisierte EnWG-Novelle vom Bundestag noch vor der Bundestagswahl beschlossen wird, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt offen.


Das OVG Münster hatte im März 2021 die Allgemeinverfügung des BSI zur Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen aufgehoben und daher den smart-meter-rollout vorerst gestoppt. Im Rahmen der EnWG-Novelle war nun vorgesehen, Anpassungen im MsbG vorzunehmen, um den Smart-Meter-Rollout fortzusetzen. Außerdem soll die ARegV und die StromNEV in mehreren Punkten (Kapitalkostenaufschlag für FNB/ÜNB, Engpassmanagement, Investitionsmaßnahmen) angepasst werden.


Im Rahmen der Ausführungen zur aktuellen Rechtsprechung wurde der Verfahrensstand zu den Prozesskostengemeinschaften GSP Gas sowie GSP Strom vorgestellt und die Verfahren beim OLG Düsseldorf zur §6b EnWG Festlegung und zum Kommunalrabatt erläutert.


Christoph Spier hat den Investitionsbedarf in den deutschen Stromnetzen analysiert und die möglichen Auswirkungen auf den Kapitalbedarf und Bilanzkennzahlen von Stadtwerken hervorgehoben. Neben den technischen Anforderungen für den Ausbau der Stromnetzen im Kontext der Dekarbonisierung ist es wichtig, auch die finanziellen Auswirkungen im Auge zu behalten, so dass mittel- und langfristig die Ertragskraft der Netzbetreiber stabilisiert werden kann.


Die Befragung der Teilnehmer ergab, dass 83 Prozent von steigenden und 17 Prozent von gleichbleibenden und 0 Prozent von sinkenden Stromnetzinvestitionen und korrespondierendem Finanzbedarf ausgehen.


Wie schätzen Sie den Investitions- und damit korrespondierend den Finanzierungsbedarf für Ihr U. in den nächsten Jahren ein?

 

Grafik Finanzierungsbedarf 


Dr. Matthias Koch wies auf die Perspektiven für Gasnetze im Zusammenhang mit der für 2045 anvisierten Klimaneutralität hin. Wichtig ist hier, dass eine Umstellung von fossilem Erdgas auf Wasserstoff ermöglicht wird und letztlich auch den Wärmekunden ein gasförmiger Energieträger angeboten wird, für die keine andere Wärmequelle zur Verfügung steht. Es wurden Studien vorgestellt, die für grünen Wasserstoff Preise von 50-100 EUR/MWh in 2030 ermöglichen.


Die Umfrage zu den Perspektiven der Gasnetze ergab, dass 39 Prozent davon ausgehen, dass Gasnetze auch langfristig in einer dekarbonisierten Energiewert gebraucht werden, dass 51 Prozent hierfür Anpassungen der politischen Rahmenbedingungen für erforderlich halten. 10 Prozent der Teilnehmer antworteten mit „weiss nicht”.


Welche Perspektive sehen Sie für Gasnetze?

 

Grafik Perspektive

 

Insgesamt konnte festgehalten werden, dass Energienetze weiterhin das wirtschaftliche Rückgrat von Stadtwerken und anderen Netzbetreibern sind und dass in nächster Zeit große Anstrengungen unternommen werden müssen, um den klimapolitischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Die nächsten Webinare zu aktuellen regulatorischen Themen, organisiert vom Netzwerk Regulierte Netze, finden am 16.09.2021 und am 07.12.2021 statt.

 

Falls Sie noch nicht Mitglied des Netzwerks Regulierte Netze sind, finden Sie hier weitere Informationen und können sich hier auch anmelden.

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Dr. Matthias Koch

Dr. Ing., MBA, CVA

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

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