EU-Kommission genehmigt EEG-Novelle

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Die EU-Kommission hat am 23.07.2014 die Vereinbarkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 mit dem europäischen Beihilferecht erklärt, sodass die EEG-Novelle wie geplant zum 01.08.2014 in Kraft treten kann.

 

Dagegen ist das Beihilfe-Kontrollverfahren gegen die Entlastung energieintensiver Unternehmen durch die besondere Ausgleichsregelung des EEG 2012 noch nicht abgeschlossen, sodass der Verwaltungsverzug des BAFA für Sachverhalte, die noch nach dem alten Recht zu beurteilen sind, nach wie vor gehemmt ist.

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